Leistungsbeschreibung
Zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.
Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
Unterschriften bei Online-DienstenSofern für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine Unterschrift erforderlich ist, verwenden Sie – sofern möglich – für die elektronische Identifizierung das Servicekonto PLUS oder die BundID mit Online-Ausweis-Funktion. Ob die Nutzung möglich ist, erfahren Sie im jeweiligen Onlinedienst.
Der Kreis Segeberg weist darauf hin, dass ein Widerspruch einer Unterschrift bedarf beziehungsweise nur mit elektronischer Identifizierung Rechtswirksamkeit erlangen kann.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzt und
- eine Versicherung gegen Haftpflicht sowie gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
- Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Schießstätte
- Gutachten und Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Was sollte ich noch wissen?
TerminpflichtSie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service