Anpassung der Benutzergebühren für Frischwasser

Mözen, den 17.12.2024

Bekanntmachung des Amtes Leezen
 

III. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
 

für die zentrale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mözen
vom 05.05.2010
 

(Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom
28.02.2003, (GVOBl. Schl. - H. 2003 Nr. 3 S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
zur Änderung der Gemeindeordnung v. 24.05.2024 (GVOBl. S. 404) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6
Abs. 1 bis 7, 8 Abs. 1 bis 7 und Abs. 9, 9a und § 18 Abs. 2 Ziff. 2 des Kommunalabgabenge-
setzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBL. Schl. - H.
2005 S. 27) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
des Landes Schleswig-Holstein vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl. - H. 2022 S. 564) und der Sat-
zung über den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlage und über die Versor-
gung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Mözen wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung Mözen vom 12.12.2024 folgende III. Nachtragssatzung erlassen:


Artikel 1
§ 12 - Gebührenmaßstab und -satz - wird in Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 wie folgt ge-
ändert:
Die Angabe 0,59 EUR je m³ wird durch die Angabe 0,85 EUR je m³ ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten
Diese III. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

gez. Thomas Reher

Bürgermeister