Anpassung der Benutzergebühren für Frischwasser
Bekanntmachung des Amtes Leezen
III. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
für die zentrale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mözen
vom 05.05.2010
(Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom
28.02.2003, (GVOBl. Schl. - H. 2003 Nr. 3 S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
zur Änderung der Gemeindeordnung v. 24.05.2024 (GVOBl. S. 404) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6
Abs. 1 bis 7, 8 Abs. 1 bis 7 und Abs. 9, 9a und § 18 Abs. 2 Ziff. 2 des Kommunalabgabenge-
setzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBL. Schl. - H.
2005 S. 27) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
des Landes Schleswig-Holstein vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl. - H. 2022 S. 564) und der Sat-
zung über den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlage und über die Versor-
gung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Mözen wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung Mözen vom 12.12.2024 folgende III. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 12 - Gebührenmaßstab und -satz - wird in Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 wie folgt ge-
ändert:
Die Angabe 0,59 EUR je m³ wird durch die Angabe 0,85 EUR je m³ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese III. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
gez. Thomas Reher
Bürgermeister