Bekanntmachung Hundesteuersatzung

Mözen, den 29.01.2025

Bekanntmachung des Amtes Leezen 
für die Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, 
Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn 
Gemäß § 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 
10.01.2005 (GVOBL. Schl. - H. 2005 S. 27) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die 
Hundesteuer in den Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, 
Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn für diejenigen 
Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie für das Jahr 2024 
zu entrichten haben, in der zuletzt für das Kalenderjahr 2024 veranlagten Höhe öffentlich 
festgesetzt. Danach sind im Jahr 2025 die Hundesteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten 
zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid ergeben. 
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die 
Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein 
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer 
Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch 
Widerspruch bei der Amtsdirektorin des Amtes Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen 
angefochten werden. Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung 
die festgesetzten Beträge termingemäß zu entrichten. 
Für die Gemeinde Högersdorf wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet 
unter www.amt-leezen.de hingewiesen. 
Für die Gemeinde Leezen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet unter 
www.leezen-sh.de hingewiesen. 
Für die Gemeinde Mözen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet unter 
www.moezen.eu hingewiesen. 
Für die Gemeinde Neversdorf wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet 
unter www.neversdorf.de hingewiesen. 
Für die Gemeinde Todesfelde wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet 
unter www.todesfelde.de hingewiesen. 
Leezen, den 21.01.2025 
Amt Leezen 
gez. Heike Feig 
Amtsdirektorin