Überprüfung der Lärmaktionspläne

Mözen, den 07.08.2024

Bekanntmachung des Amtes Leezen
Veröffentlichung der Überprüfung der Lärmaktionspläne und der Entwürfe der 
Neuaufstellung der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Bark, Bebensee, Groß 
Niendorf, Högersdorf, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel und Wittenborn
Die von den folgenden Gemeindevertretungen:
Gemeindevertretung Bark vom 26.06.2024,
Gemeindevertretung Bebensee vom 19.06.2024,
Gemeindevertretung Groß Niendorf vom 18.06.2024,
Gemeindevertretung Högersdorf vom 10.06.2024,
Gemeindevertretung Leezen vom 14.05.2024,
Gemeindevertretung Mözen vom 10.07.2024,
Gemeindevertretung Neversdorf vom 22.05.2024,
Gemeindevertretung Schwissel vom 06.06.2024,
Gemeindevertretung Wittenborn vom 10.06.2024,
zur Veröffentlichung bestimmten Überprüfungen der Lärmaktionspläne und Entwürfe 
der Neuaufstellungen der Lärmaktionspläne werden vom 07.08.2024 bis einschl. 
06.09.2024 im Internet unter www.amt-leezen.de und den folgenden Internetseiten der 
Gemeinden:
Gemeinde Groß Niendorf: www.gemeinde-grossniendorf.de,
Gemeinde Högersdorf: www.hoegersdorf.de,
Gemeinde Leezen: www.leezen-sh.de,
Gemeinde Mözen: www.moezen.eu,
Gemeinde Neversdorf: www.neversdorf.de,
Gemeinde Schwissel: www.schwissel.de,
Gemeinde Wittenborn: www.wittenborn.de,
veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der 
Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28 in 23816 Leezen, Zimmer 106, 
während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:00 -
12:00 Uhr sowie montags und dienstags 14:00 - 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 -
18:00 Uhr) öffentlich aus.
Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen 
eingesehen werden und es ist die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
Stellungnahmen sollen per E-Mail an abgegeben werden, 
können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur 
Niederschrift abgeben werden. 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 
Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit 
§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne 
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der 
Prüfung.
Leezen, den 30.07.2024 gez. Warn
(Amtsvorsteher)