Bekanntmachung des Amtes Leezen
- Gemeinde Mözen -
Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Mözen für das Gebiet „Heist“
hier: Umstellung des Aufstellungsverfahrens
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mözen hat in ihrer Sitzung am 19.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Heist“ nicht wie bisher beabsichtigt in einem beschleunigten Aufstellungsverfahren (§ 13b BauGB) aufzustellen, sondern das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gebiet „Heist“ im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 8 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Leezen, den 05. Mai 2021 gez. Schulz
(Amtsvorsteher)