Steuerfestsetzung 2023

Mözen, den 05.02.2023

Bekanntmachung des Amtes Leezen
für die Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl 1973 I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Grundsteuer in den Gemeinden Bark, Be-bensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Neversdorf, Schwis-sel,Todesfelde und Wittenborn für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalender-jahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2022 zu entrichten haben, in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe öffentlich festgesetzt. Danach sind im Jahr 2023 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Leezen, Hambur-ger Straße 28, 23816 Leezen angefochten werden. Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung die festgesetzten Beträge termingemäß zu ent-richten.
Die vorstehenden Ausführungen für die Grundsteuer gelten entsprechend auch für die veranlagten Hundesteuern in den Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn.
Für die Gemeinde Mözen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet unter www.moezen.eu hingewiesen.
Für die Gemeinde Leezen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Inter-net unter www.leezen-sh.de hingewiesen.
Für die Gemeinde Neversdorf wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet unter www.neversdorf.de hingewiesen.
Leezen, den 01.02.2023 gez. Ulrich Schulz
                                       Amtsvorsteher